Diese Fähig- und Fertigkeiten werden zwar allgemein als wichtig anerkannt, im eigenen oder Gruppen-Interesse jedoch allzugern umgangen. Diese Außerkraftsetzung kultureller Bildung findet ihre Grenze durch zwei Dinge, nämlich durch soziale Kontrolle und durch tief verinnerlichte Gewohnheit, das Richtige zu tun. Tief verinnerlichte Gewohnheit läßt Gedanken an Regelverletzungen gar nicht erst aufkommen, weil schon im Vorbewußtsein dieser Gedanke kraft Gewohnheit nicht zur Bewußtwerdung gelangt. Um diese Verinnerlichung zu erreichen, ist es notwendig, dass kulturelle Bildung frühestmöglich beginnt. Mit dem Eintritt in den Kindergarten sollte auch bereits die dazu notwendige soziale Grundbildung vorhanden sein, zumindest sollte ein Kindergartenkind gelernt haben seiner Erzieherin zu gehorchen. Kulturelle Bildung geschieht durch tägliches Miteinander, durch tägliches Einüben der geschriebenen als auch ungeschriebenen Gesetze des Zusammenlebens z. B. durch: Achtung der Person, ihres So-Seins und So-Verhaltens. Unsere Grundrechte bieten dazu einen hervorragenden Verhaltenskanon, und unser Strafrecht definiert die unabdingbaren Mindestanforderungen. Achtung von Werten, Idealen, Dingen + Besitz der Mitmenschen. Die Achtung von Personen und Dingen ist einzuüben in der Zweisamkeit, in der Klasse, in der Schule, im der Soziologie des Alltags, in der kommunalen Soziologie, in der nationalen Soziologie, in der internationalen Soziologie, in der gesamten Menschheit, kurz, in jedem sozialen Zusammenhang. Der Sinn ist immer die effiziente nationale Zielerreichung, niemals Selbstzweck; Asoziales Verhalten kostet Zeit und damit Geld, sowohl in der Schule als auch außerhalb. Es reduziert den Lehrerfolg des Bildungssystems und den Lernerfolg der Schüler. Asoziales Verhalten verringert Qualität und Effizienz jeglicher Zweierbeziehungen, Klassengemeinschaften, Schulen, Bildungssysteme, menschlichen Gemeinschaften, Nationen, ja der gesamten Menschheit. Es zerstört Lebensqualität und Effizienz der gesamten alltäglichen, kommunalen, nationalen und internationalen Soziologie. Deshalb ist asoziales Verhalten zu ächten und zu bestrafen. Durch diese Maßnahme werden die gewünschten Verhaltensweisen schneller eingeübt und verinnerlicht mit dem Effekt, dass sich nicht nur die Bildungsausbeute erhöht, sondern der Erfolg der gesamten Wirtschaftstätigkeit. Die Ächtung und Bestrafung asozialen Verhaltens dient jedoch immer nur als Mittel zur effizienten nationalen Zielerreichung, niemals als Selbstzweck. Auch soziales Verhalten kann sich bei starken Umgebungsänderungen entsprechend ändern. Die Legitimation der Ächtung und Bestrafung asozialen Verhaltens rührt her von - unserer Verpflichtung gegenüber unseren Kindern, sie in die Lage zu versetzen, - dem legitimen Anspruch des geringsten unserer Kinder, in der Lage zu sein, in ihrer jeweiligen späteren beruflichen Position erfolgreich mit Japanern, Chinesen Koreanern, Engländer Franzosen Amerikanern konkurrieren zu können und außerdem ihre deutsche Hochzivilisation ebenfalls konkurrenzfähig an ihre Kinder und Enkel weitergeben zu können. Jeder Unwille und Untätigkeit, asoziales Verhalten zu ächten und angemessen zu bestrafen ist Terror gegen diejenigen, die sich das Erbe ihrer Väter für sich und ihre Nachkommen bewahren wollen, und gäbe es in Deutschland auch nur einen einzigen. Hier endet die Mehrheitsdemokratie. Hier gilt das Minderheitsvotum, sogar das Einzelvotum gegen 90-Millionen Vetos. Zur kulturellen Bildung gehört auch die Einübung einer Diskussionskultur, die sich nur von der Logik der Inhalte leiten läßt, die eine Bewertung sowohl der Diskussionspartner als auch der Diskussionsbeiträge unterläßt. Mannschaftskampfsport aller Art eignet sich hervorragend, das Einhalten von Regeln und die Achtung eines Gegners trotz Interessenskonfliktes zu üben. Zur konsequenten Bestrafung von Regelverletzungen gibt es da keine Alternative. (Hier scheint es mir sogar notwendig, dass vorsätzliche Regelverletzungen bei öffentlichen Sportveranstaltungen wegen des gewaltigen kulturellen Vorbildscharakters auch von Staats wegen verfolgt werden, selbst dann, wenn Schiedsrichter untätig geblieben waren oder wenn der durch die Regelverletzung geschädigte keinen Antrag auf Verfolgung stellt. Gleiches gilt auch für die Verfolgung von Mannschaftstrainern, die mit ihren Klienten zur Befriedigung ihres Ehrgeizes vorsätzliche verborgene Regelverletzungen einüben, Betrug. Ihnen ist zumindest temporär Berufsverbot zu erteilen.) Kulturelle Bildung geschieht durch Kommunikationsbildung, durch Einübung von Kommunikationsverhalten, das Kommunikationsstörungen vermeidet und so eine für alle Zwecke geeignete gute Kommunikation, insbesondere zur Konfliktlösung, bereitstellt, und damit erlaubt, hocheffiziente und hochflexible soziale Strukturen zu etablieren und weiterzuverbessern und damit die Freude am täglichen Miteinander erhöht. Kommunikationsbildung bedeutet dabei immer Einüben von effektivem Verstehen und "sich verständlich machen". Strenggenommen gehört auch die Fremdsprachenbildung zur kulturellen Bildung. In diesem Zusammenhang scheint die Vermittlung zweier Fremdsprachen, wie in der Vergangenheit, ganz zweckmäßig. Davon wäre die eine, Englisch, Pflicht, die zweite beliebig. Man sollte in diesem Zusammenhang Latein als alte und potentiell neue europäische Kernsprache mit Sprachübungen vermitteln. Auch der Pflege der deutschen Alltagssprache muss ein höherer Stellenwert eingeräumt werden. Es ist jedenfalls ein Genuß, zu erleben, wie Leute mit perfekter Artikulation schwierigste Wörter und komplizierte Satzkonstruktionen abarbeiten. Bescheidenheit und Selbstlosigkeit sind nützliche Verhaltensweisen in jeglicher Organisation. Diese werden gefördert u. a. durch "gleichmacherische" Kleidung. Die Anerkennung einer Person muss den schulischen Leistungen proportional sein und nicht der Höhe des Preises der getragenen Markenjeans. Die Vermittlung von Fähig- und Fertigkeiten, die der Pflege der Sinne dienen, scheint zwar primär nicht notwendig. Derartige Fähig- und Fertigkeiten sind jedoch ein Kommunikationsmittel, das vielfältiges gemeinsames Erleben von Genüssen erlaubt, die vor allem den Sinn für das Ganze, die Nation, zu erhöhen in der Lage sind, und insbesondere das Abdriften in den Drogenkonsum zu verhindern vermögen. Beispielhaft seien die folgenden Gebiete angeführt: Musik, Sport, Bildende Kunst Film, Foto, Theater, Farben, Krankenpflege, 1. Hilfe, Kochkunst, Backkunst. Bad Schwalbach, den 03.02.2003